Wohnform für Menschen mit ADHS, die in einem geschützten Umfeld leben und alltagspraktische sowie soziale Unterstützung erhalten – mit dem Ziel schrittweiser Selbstständigkeit.
Das Angebot
Menschen mit stark ausgeprägtem ADHS, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, können im Alltag überfordert sein – sei es mit Haushalt, Tagesstruktur, Geld, Schule oder sozialen Kontakten.
Das betreute Wohnen bietet eine Lösung: Betroffene leben in einer Wohngemeinschaft oder einem Einzelappartement innerhalb einer Einrichtung, in der pädagogische Fachkräfte vor Ort sind. Diese helfen z. B. bei der Tagesplanung, bei der Einhaltung von Terminen, beim Einkaufen, Kochen oder dem Umgang mit Behörden.
Ziel ist, die eigene Selbstständigkeit schrittweise zu erlernen und psychische Krisen zu vermeiden. Die Betreuung ist individuell angepasst und findet in festen Strukturen statt. Je nach Konzept kann die Betreuung tagsüber, ganztägig oder punktuell erfolgen.
Zugangsvoraussetzungen
ADHS muss als seelische Behinderung anerkannt oder ärztlich attestiert sein. Die Maßnahme wird über das Sozialamt als Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII oder §53 SGB XII) beantragt. Dafür ist ein Hilfeplanverfahren notwendig. Teilweise müssen Bewerber über 16 Jahre alt sein.
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene mit ADHS, die nicht mehr bei den Eltern leben können oder sollen und im Alltag intensive Unterstützung benötigen.
Regionale Verfügbarkeit
In vielen Städten und Landkreisen verfügbar – meist über freie Träger (Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, AWO, private Träger). Plätze sind begrenzt.
