Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe für Kinder/Jugendliche mit einer (drohenden) psychischen Behinderung. Wichtigstes Beispiel bei ADHS ist die Schulbegleitung – eine Integrationshelfer*in begleitet das Kind im Unterricht zur Konzentrations- und Verhaltenshilfe. Auch therapeutische Leistungen oder teilstationäre Maßnahmen (z.B. Therapiegruppen) können als Eingliederungshilfe gewährt werden.
Das Angebot
Wenn ADHS bei einem Kind so ausgeprägt ist, dass ohne Unterstützung eine seelische Behinderung droht (z.B. weil ein Schulbesuch sonst kaum möglich wäre oder massive soziale Probleme bestehen), können Eltern beim Jugendamt Eingliederungshilfe für ihr Kind beantragen. Im Rahmen dieser Hilfe kann z.B. eine Schulbegleitung finanziert werden: Eine Integrationshelfer*in sitzt in der Schule mit im Unterricht und unterstützt Ihr Kind dort individuell – erinnert es an Aufgaben, hilft ihm, die Konzentration aufrechtzuhalten und greift bei Regelverstößen ein. Dadurch kann Ihr Kind trotz ADHS besser am Unterricht teilnehmen. Die Eingliederungshilfe umfasst je nach Bedarf auch weitere Leistungen, etwa therapeutische Gruppenangebote am Nachmittag oder eine Betreuung in einer speziellen Tagesklinik. Wichtig: Für die Bewilligung muss ein Kinder- und Jugendpsychiater schriftlich bestätigen, dass ADHS bei Ihrem Kind zu einer drohenden seelischen Behinderung führt. Ist der Antrag erfolgreich, übernimmt das Jugendamt die Kosten der Maßnahmen vollständig.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die ADHS-Symptomatik so schwerwiegend ist, dass die Teilhabe des Kindes am gesellschaftlichen Leben ohne Hilfe erheblich beeinträchtigt wäre (Definition einer „drohenden seelischen Behinderung“ nach §35a SGB VIII). Für den Antrag benötigen Sie in der Regel ein Gutachten oder Attest eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder -psychologen, das die drohende seelische Behinderung bestätigt. Der Antrag selbst wird von den Eltern formlos beim örtlichen Jugendamt gestellt. Das Jugendamt prüft dann (ggf. unter Einschaltung des Amtsarztes/KJPD), ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Bewilligung erhält das Kind die entsprechenden Eingliederungshilfen; ohne offizielle Bewilligung ist keine Kostenübernahme möglich.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Erkrankungen oder Störungen, insbesondere ADHS in sehr ausgeprägter Form, die ohne zusätzliche Hilfen in ihrer Schulfähigkeit, Lernentwicklung oder sozialen Eingliederung massiv beeinträchtigt sind. Typischerweise betrifft dies Familien, deren Kind trotz aller üblichen Maßnahmen (Therapie, Beratung) nicht ausreichend am Alltag (vor allem Schulalltag) teilhaben kann.
Regionale Verfügbarkeit
Bundesweit: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist in ganz Deutschland nach einheitlichen gesetzlichen Kriterien verfügbar. Zuständig ist immer das Jugendamt des Wohnortes. Die konkrete Ausführung (z.B. welche Organisation die Schulbegleiter stellt oder welche Therapieeinrichtungen genutzt werden) kann regional unterschiedlich sein. Insgesamt besteht aber ein bundesweiter Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
