Wird dem Kind ein Pflegegrad zuerkannt, erhält die Familie Leistungen der Pflegeversicherung (z.B. monatliches Pflegegeld, Entlastungsbetrag).
Diese Unterstützung soll Eltern entlasten und zusätzliche Betreuung ermöglichen, wenn das ADHS-bedingte Verhalten des Kindes zu einem deutlich höheren Pflegeaufwand führt.
Das Angebot
Im Alltag fällt es vielen Eltern zunächst gar nicht auf, wie viel mehr Betreuung und Kontrolle ein Kind mit schwerem ADHS benötigt im Vergleich zu Gleichaltrigen.
Tatsächlich kann ein sehr ausgeprägtes ADHS dazu führen, dass ein Kind als pflegebedürftig anerkannt wird. Das heißt: Wenn Ihr Kind aufgrund seiner Verhaltensprobleme dauerhaft in wichtigen Bereichen des Lebens deutlich weniger selbstständig ist als andere Kinder (zum Beispiel bei der grundlegenden Alltagsorganisation, der Körperpflege, beim Essen oder durch ständige emotionale Krisen und erforderliche Aufsicht), können Sie einen Pflegegrad für Ihr Kind beantragen.
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Daraufhin kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen nach Hause und beurteilt anhand eines festgelegten Fragenkatalogs, wie groß der zusätzliche Hilfebedarf Ihres Kindes ist.
Als Eltern sollten Sie in diesem Begutachtungstermin offen und ausführlich alle Herausforderungen schildern – es geht nicht um „Schuld“ oder Erziehungsfehler, sondern darum, realistisch darzustellen, wobei Ihr Kind überall Unterstützung braucht (z.B. dauernde Erinnerungen an tägliche Abläufe, intensive Hilfe bei Hygiene oder Nahrungsaufnahme, ständige Gefahrenaufsicht, Beruhigung bei Wutanfällen, Begleitung zu Terminen etc.).
Wenn der Gutachter feststellt, dass Ihr Kind pflegebedürftig ist, wird je nach Schweregrad ein Pflegegrad (1 bis 5) zuerkannt und damit verbunden ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Bei Kindern mit ADHS wird meistens maximal ein niedriger Pflegegrad (PG 1 oder 2) anerkannt – aber selbst dann bekommt Ihre Familie bereits wertvolle Unterstützung: Beispielsweise ein monatliches Pflegegeld (bei Pflegegrad 2 sind es aktuell 316 €) als finanzielle Anerkennung Ihrer häuslichen Betreuung, oder einen Entlastungsbetrag (125 € pro Monat) für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (dieses Budget kann z.B. für eine Betreuungsgruppe, eine*n Babysitter oder haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden).
Ab Pflegegrad 2 besteht außerdem Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege: Sie können eine vertraute Person oder einen Kurzzeitpflegeplatz nutzen, um selbst eine Auszeit zu nehmen oder im Notfall die Betreuung sicherzustellen (bis zu 1.612 € Budget pro Jahr stehen dafür zur Verfügung).
Auch wenn Pflegegrade bei ADHS relativ selten vergeben werden – scheuen Sie sich nicht, bei deutlich höherem Betreuungsbedarf diesen Weg zu gehen. Ihr Kind hat ein Recht auf bestmögliche Unterstützung und Sie als Eltern haben ein Recht auf Entlastung.
Zugangsvoraussetzungen
Der entscheidende Faktor ist ein dauerhaft erhöhter Betreuungs- und Pflegeaufwand, der deutlich über dem altersüblichen Maß liegt (und voraussichtlich länger als 6 Monate besteht). Einen Pflegegrad können nur Personen erhalten, die in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind (Kinder sind üblicherweise über die Familie versichert).
Der Antrag kann formlos gestellt werden – es genügt ein kurzer Brief oder Anruf bei der Pflegekasse (die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist). Im Anschluss erfolgt die Begutachtung durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw. MEDICPROOF (bei Privatversicherten).
Sie sollten zur Begutachtung möglichst alle relevanten Unterlagen (Arztberichte, ggf. ein Pflegetagebuch mit Notizen zum Aufwand) bereithalten. Es gibt keine weiteren bürokratischen Zugangshürden – wichtig ist nur, dass Sie den Mehrbedarf überzeugend darlegen können.
Zielgruppe
Familien von Kindern (seltener: Jugendlichen) mit extrem ausgeprägter ADHS-Symptomatik, bei denen neben der erzieherischen Herausforderung auch ein kontinuierlicher Pflege- bzw. Betreuungsaufwand entsteht.
Typischerweise handelt es sich um Kinder, die in vielen Alltagsbereichen nicht altersentsprechend selbstständig sind (z.B. andauernde Überwachung nötig, ständige Anleitung bei alltäglichen Verrichtungen, ausgeprägte Gefahr von Selbst- oder Fremdgefährdung ohne Aufsicht).
Die Zielgruppe sind also Eltern von ADHS-Kindern, die aufgrund der Schwere der Symptome so viel zusätzliche Betreuung leisten müssen, dass eine Anerkennung als „pflegebedürftig“ in Frage kommt.
Regionale Verfügbarkeit
Das Pflegegrad-System ist bundesweit einheitlich geregelt. Jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland hat – unabhängig vom Wohnort – den gleichen Anspruch auf Beantragung eines Pflegegrades.
Die Begutachtung wird vom regional zuständigen Medizinischen Dienst organisiert, aber die Kriterien sind überall gleich. Leistungen wie Pflegegeld oder Entlastungsbetrag stehen in allen Bundesländern in gleicher Höhe zur Verfügung.
Kurz: Wo Sie wohnen, spielt für den Anspruch keine Rolle; Unterschiede kann es lediglich in der regionalen Infrastruktur geben (z.B. bei Angeboten, die Sie mit dem Entlastungsbetrag nutzen können). Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen – die Versorgung erfolgt dann nach den bundeseinheitlichen Vorgaben.
