Wichtiger Baustein ist der Nachteilsausgleich (z.B. mehr Zeit bei Arbeiten, aufgeteilte Aufgaben, mündliche statt schriftliche Prüfungen). In schweren Fällen kann auch ein Wechsel auf eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung erwogen werden, insbesondere wenn trotz Schulbegleitung keine Integration in der Regelschule gelingt. Zudem stehen Schulpsycholog*innen beratend zur Seite, um bei ADHS-bedingten Lernschwierigkeiten zu helfen.
Das Angebot
Ein wichtiger Ansatz im Schulalltag ist der sogenannte Nachteilsausgleich.
Damit sollen Schüler*innen mit ADHS trotz ihrer Beeinträchtigungen faire Chancen bei Prüfungen und Lernleistungen erhalten. Konkret kann z.B. vereinbart werden, dass ein Kind bei Klassenarbeiten mehr Zeit bekommt, Aufgaben auf mehrere kürzere Tests verteilt werden oder mündliche statt schriftliche Prüfungen stattfinden – je nachdem, was dem Kind entgegenkommt. Eltern müssen einen Nachteilsausgleich in der Regel formlos bei der Schulleitung beantragen (oft unter Vorlage eines ärztlichen Attests).
Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland; in der Regel entscheidet die Klassenkonferenz bzw. ein Schul-Gremium über Art und Umfang.
Zusätzlich können weitere schulische Hilfsmaßnahmen greifen: Viele Schulen bieten zusätzliche Lernförderung oder Förderstunden an, und Schulpsycholog*innen stehen beratend zur Verfügung, wenn ADHS zu Lernschwierigkeiten führt. Sollte die Situation trotz aller Unterstützung eskalieren (z.B. dauerhaft extrem auffälliges Verhalten), wird manchmal ein Schulwechsel in Betracht gezogen – etwa auf eine Spezial-Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Dies gilt jedoch als letztes Mittel, wenn die Regelschule auch mit Integrationshelfer*in nicht mehr den passenden Rahmen bieten kann.
Zugangsvoraussetzungen
Für einen schulischen Nachteilsausgleich müssen die Eltern (oder volljährige Schüler*innen) einen Antrag bei der Schule stellen. Oft reicht ein formloses Schreiben, dem ein entsprechendes ärztliches Attest oder Gutachten beigefügt wird, aus dem die ADHS-Diagnose und der Bedarf an Nachteilsausgleich hervorgehen.
Die Entscheidung erfolgt nach den schulrechtlichen Vorgaben des Bundeslandes durch die Schule (Lehrerkonferenz bzw. Schulleitung). Schulpsychologische Beratung kann über die Schule oder direkt beim regionalen Schulpsychologischen Dienst angefordert werden – in der Regel stellt die Schule bei Bedarf den Kontakt her.
Ein Wechsel auf eine Förderschule erfordert ein offizielles Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs; dies wird von der Schule bzw. Schulbehörde in Abstimmung mit den Eltern initiiert, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler mit ADHS, bei denen die Symptome die Schulleistungen oder den Schulalltag wesentlich beeinträchtigen (z.B. Konzentrationsprobleme, erheblicher Leistungsabfall, Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht). Auch ihre Eltern (als Antragsteller und Unterstützer) sowie Lehrkräfte (die Beratung und Hilfestellung benötigen) profitieren von diesen Unterstützungsmaßnahmen.
Regionale Verfügbarkeit
Grundsätzlich in ganz Deutschland: Das Konzept des Nachteilsausgleichs ist in allen Bundesländern im Schulrecht verankert, wobei die konkreten Regeln variieren.
- Schulpsychologische Dienste gibt es in jeder Region (üblich angesiedelt bei den Schulämtern oder Bildungsbehörden).
- Fördermaßnahmen an Schulen (zusätzliche Lernhilfen, evtl. Sozialtrainings) sind ebenfalls bundesweit verbreitet, allerdings abhängig von schulischen Ressourcen.
- Spezielle Förderschulen für emotionale/soziale Entwicklung existieren in allen Bundesländern; deren Inanspruchnahme hängt vom individuellen Einzelfall ab.
