Hilfsangebote bei ADHS
Es gibt, gerade für Familien mit Kindern mit ADHS viele HIlfsangebote, die in Anspruch genommen werden können, doch viele sind nicht allen bekannt und uns erreichen immer wieder Anfragen zu solchen Angeboten.
Von finanzieller Unterstützung über häusliche Unterstützung, Nachteilsausgleich, von der Krankenkasse finanzierte Apps, Informationsseiten und Selbsthilfeorganisationen, gibt es viele Angebote, die individuell hilfreich sein können.
Wir haben uns einmal die Mühe gemacht, die wichtigsten Angebote zu sammeln und jeweils zu erklären, was das Angebot beinhaltet, für wen es gedacht ist und wie die Zugangsvoraussetzungen dafür sind.
Weitere Hinweise und Beratungstipps für Betroffene >
- Ärztliche Beratung suchen:
Erste Anlaufstellen bei Verdacht auf ADHS sind der Kinderarzt/Hausarzt oder eine Psychiaterin. Diese können einschätzen, ob eine weitere Diagnostik sinnvoll ist, und gezielt an Fachstellen überweisen.
Die Krankenkassen unterstützen ebenfalls bei der Suche nach ADHS-erfahrenen Ärztinnen und Therapeutinnen – ein Anruf dort kann hilfreich sein.
Wichtig ist, eine gründliche Diagnostik sicherzustellen, die auch mögliche Komorbiditäten (wie Lernstörungen, Angststörungen, Autismus, Depression etc.) berücksichtigt, da zusätzliche Störungen separat behandelt werden müssen. - Anspruch auf Nachteilsausgleich und rechtliche Hilfen:
Betroffene (bzw. Eltern) sollten wissen, dass sie im Bildungsbereich Nachteilsausgleiche beantragen können. Das umfasst z.B. mehr Zeit bei Klassenarbeiten, Nutzung technischer Hilfsmittel oder mündliche Prüfungen – je nach Bundesland geregelt.
Außerdem kann man beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen, wenn ADHS zu erheblichen Beeinträchtigungen führt.
Je nach Schwere werden bei ADHS z.B. GdB 20–50 vergeben; bei GdB ≥50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Ausweis. Ein anerkannter GdB ermöglicht Nachteilsausgleiche (Steuererleichterungen, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Hilfen im Arbeitsleben etc.).
Hinweis: ADHS allein ist nicht immer als Behinderung einzustufen – entscheidend ist das Ausmaß der Teilhabeeinschränkung im Alltag.
Beispielsweise wer aufgrund von ADHS auf ständige Schulbegleitung, betreutes Wohnen oder intensives Coaching angewiesen ist, hat gute Chancen, als schwerbehindert anerkannt zu werden. - Beratungsangebote nutzen:
Zögern Sie nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Jugendämter, Schulpsychologen und Sozialpsychiatrische Dienste (für Erwachsene) können beratend unterstützen oder an passende Angebote weiterleiten.
Spezialisierte ADHS-Beratungsstellen (wie die des zentralen adhs-netz regional) bieten fachkundigen Rat.
Auch die Selbsthilfe kann ein wichtiger Anker sein – der Austausch mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen oder Foren vermittelt praktische Tipps und das Gefühl, nicht alleine zu sein.
Der ADHS Deutschland e.V. empfiehlt etwa, sich bei Bedarf an seine Telefonberatung zu wenden oder vor Ort einer Gruppe anzuschließen. - Hilfe bei Anträgen und Rechten:
Das Beantragen von Leistungen (z.B. Pflegegrad, Eingliederungshilfe oder Schwerbehindertenausweis) kann komplex sein. Hier kann man sich von Sozialberatungsstellen unterstützen lassen.
Spezialisierte Verbände wie der Sozialverband VdK oder EUTB helfen Mitgliedern beim Ausfüllen von Anträgen und legen notfalls Widerspruch ein.
Eltern von ADHS-Kindern sollten Buch über den Betreuungsaufwand führen (Pflegetagebuch), um gegenüber Gutachtern den Mehrbedarf belegen zu können.
Bei schulischen Problemen lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit Lehrkräften und Schulberatung zu suchen – gemeinsam lassen sich oft schon Lösungen im Schulalltag finden, bevor formelle Hilfen greifen
